Helm tragen statt diskutieren
Diese nachfolgende Analysen und Schlussfolgerungen wurde von Verkehrswacht – Deutschland durchgeführt und zeigt die Thematik des Schutzes beim Radfahren auf. Wir sind bei unseren Untersuchungen und Diskussionen ebenfalls auf die selben Bedenken gestossen. Da in Österreich (z.B. Wien) das Radfahren , mit Unterstützung der Stadtregierung gefördert wird – bessere und sichere Radwege – sollte der Sicherheitsaspekt nicht nur auf die Trennung Radfahrwege vom Pkw/Lkw Verkehr als alleiniger Schutz beruhen. In Österreich / Wien ist klar ersichtlich dass der Kopfschutz durch Helm nur von eine geringe Anzahl von Radfahrern wahrgenommen wird. Als zusätzlich problematisch ist die zunehmende Anzahl von e-Bikes, Scooter etc. (Geschwindigkeit etc.) anzusehen – siehe AUVA Statements zu diesem Thema.
In offiziellen Werbematerialien für Radfahren sieht man auf den verwendeten Bildern ebenfalls Radfahrer ohne Helm – auf eine Anfrage wurde uns folgende Erklärung abgegeben
„Ohne im Detail auf die unterschiedlichsten Expertenmeinungen zu diesem Thema eingehen zu wollen, und angesichts der bestehenden Rechtslage wollen wir es den Radfahrenden in ihrer Eigenverantwortung selbst überlassen, ob sie mit oder ohne Helm fahren“ (Statement Mobilitätsargentur)
Eigentlich ist die Frage nach eine Helmpflicht müßig. Im eigenen Interesse sollte jeder einen Helm tragen, ob Klein oder Groß. In der Schweiz funktioniert es, dort tragen deutlich mehr Radfahrer einen Helm. Ganz ohne Helmpflicht.
Helmpflicht bei schulischen Veranstaltungen
Es ist unbedingt zu empfehlen, dass Kinder im Rahmen von schulischen Veranstaltungen aber auch privat beim Radfahren immer einen Helm tragen. Derzeit in Österreich für Kinder unter 12 Jahren vorgeschrieben jedoch nicht strafbar.
Helmpflicht für Radfahrer: Drei Gründe dafür – und drei dagegen
- Pro: Der Helm kann Leben retten. …
- Pro: höhere Sichtbarkeit. …
- Pro: Moderne Helme sind leicht. …
- Contra: Hitze und Eitelkeit. …
- Contra: Radverkehr wird zurückgehen. …
- Contra: falsches Sicherheitsgefühl. …
Allerdings gibt es gute Gründe, trotzdem einen Helm aufzusetzen.Bei einem Verkehrsunfall ist das Verletzungsrisiko immer groß und der Radfahrer im Kreis aller Verkehrsteilnehmer oft das schwächste Glied. Ein Helm minimiert zwar keine Unfallgefahr, die Folgen bei einem Personenschaden werden aber deutlich abgeschwächt.
Erstaunlich ist, dass in einem Land mit einem ausgeprägten Vorsorgesystem der Schutz des eigenen Kopfes mit Nachlässigkeit erfolgt.
Warum wir einen Fahrradhelm tragen sollten
Eines unserer wichtigsten Organe ist das Gehirn. Um dieses zu schützen hat uns die Natur mit einem ziemlich festen Schädelausgestattet. Doch selbst ein Dickschädel kapituliert bei einem Unfall vor einer Bordsteinkante oder einem Kraftfahrzeug. Das Unfallrisiko für Fahrradfahrer im täglichen Straßenverkehr ist immer hoch. Ohne Eigenverschulden führt auch ein fehlerhaftes Fahrverhalten einer anderen Person zum Sturz. Und selbst bei Schrittgeschwindigkeit besteht die Gefahr, mit dem Kopf hart auf der Fahrbahn aufzuschlagen.
Ein Fahrradhelm verhindert keinen Unfall, reduziert jedoch den Personenschaden. Die Gefahr eines Schädel-Hirn-Traumas oder sogar einer tödlichen Verletzung verringert sich. Vor allem Fahranfänger wie Kinder, die das Fahrradfahren lernen oder die später am Straßenverkehr teilnehmen, und ältere Radfahrer stellen eine besondere Risikogruppe dar. Unaufmerksamkeit, Übermut oder nachlassende körperliche Leistungsfähigkeit sind nicht selten die Ursache für einen Unfall. Hier ist das Tragen eines Fahrradhelmes auf jeden Fall ein guter Rat.
Ein Blick auf die Helmpflicht in Deutschland
Die allgemeine Helmpflicht in Deutschland ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Sie betrifft alle Krafträder, beispielsweise Motorräder, Mopeds oder Quads, die über 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren können. Pedelecs und E-Bikes als Zweirad-Varianten mit Geschwindigkeiten bis 25 Kilometer pro Stunde sind rechtlich den Fahrrädern gleichgestellt.
Rein rechtlich gibt es keine Helmpflicht für Fahrradfahrer in Deutschland. Das Tragen eines Helmes schreiben weder die StVO noch andere gesetzliche Regelungen vor. Selbst der Bundesgerichtshof hat 2014 in einem Urteil die Einführung einer Helmpflicht beim Radfahren abgelehnt und einem Fahrradfahrer die volle Schuldfreiheit zugesprochen, obwohl dieser keinen Helm trug.
Radfahrer setzen eigene Impulse für Kopfschutz
Bei näherer Betrachtung der Debatte zur Helmpflicht wird deutlich, dass diese hauptsächlich im zivilen gesellschaftlichen Raum stattfindet. Von Seiten der Gesetzgebung hat sich bisher nicht viel getan. Impulsgeber für die Diskussion sind in erster Linie zwei Parteien.
Auf der einen Seite sind das die Hersteller von Fahrradhelmen. Sie entwickeln mittlerweile stilvolle und funktionale Produkte, die sich optisch sehen lassen können. Zusätzlich hat sich auch der Tragekomfort von Helmen deutlich verbessert, so dass eine steigende Zahl von Radfahrern kein Problem mehr damit hat, freiwillig einen Kopfschutz aufzusetzen. Sie gehen also mit einem guten Beispiel voran und sind dadurch selbst zur zweiten Zugkraft geworden. Dieses Verhalten und die vielen Nachahmer führten dazu, dass sich der gesellschaftliche Konsens immer mehr in die Richtung verschoben hat, beim Fahrradfahren einen Schutzhelm zu tragen.
Pro & Contra der Helmpflicht auf dem Fahrrad
Trotzdem zeigt sich in der Diskussion der Befürworter und Gegner, dass die Helmpflicht auf dem Fahrrad noch lange keine Selbstverständlichkeit ist. Auffällig dabei ist die fehlende Rationalität der Argumente. Vielmehr stecken im Streit der Lager viele Emotionen drin.
Was sagen Befürworter der Helmpflicht beim Fahrradfahren?
- Radfahrer haben eine Vorbildfunktion
- Fahrradfahrer sind das schwächste Glied im Kreis der Verkehrsteilnehmer
- schwere Kopfverletzungen sind meist tödlich oder führen zum Pflegefall
- Kopfverletzungen sind mit die häufigste Folge bei Unfällen von Radfahrern
Was sagen die Gegner der Helmpflicht beim Fahrradfahren?
- ein Fahrradhelm sieht nicht gut aus und ist unbequem
- bei langsamer und vernünftiger Fahrweise passieren keine Unfälle
- für kurze Strecken auf dem Rad lohnt sich ein Helm nicht
- ein Helm steigert das Risikoverhalten
- Reduktion der Verwendung von Fahrräder
Fahrradhelm als Kopfschutz und trotzdem verwundbar
Wer einen Fahrradhelm trägt, ist jedoch nicht automatisch unverwundbar. Auch der beste Kopfschutz bietet nur einen partiellen körperlichen Schutz. Deswegen wäre es sehr leichtsinnig, das eigene Fahrverhalten zu verändern. Ohne eine sichere, dem eigenen Können angepasste und vorausschauende Fahrweise entfaltet auch ein ausgezeichneter Helm nur bedingt seine Schutzwirkung. Denn im alltäglichen Straßenverkehr lauern zahlreiche Gefahren, die auch mit einem Fahrradhelm stets Vorsicht erfordern. Häufige Unfallursachen sind unter anderem:
- Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer (PKW, LKW, Bus, Bahn, Fußgänger)
- übersehene Hindernisse (Absperrungen, Poller, Bordsteine, parkende Autos)
- verschmutze und unebene Fahrbahnen
- eigene Unachtsamkeiten und fehlendes Bewusstsein für Risiko
Helmpflicht für Radfahrer in anderen Ländern
Während in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht besteht, gibt es in anderen Ländern unterschiedliche Bestimmungen. Weil vor allem Kinder als Straßenverkehrsteilnehmer stark gefährdet sind, existiert im Ausland häufig eine explizite Helmpflicht für Kinder. Junge und unerfahrene Fahrradfahrer sind dadurch besonders geschützt. Darüber hinaus gilt teilweise auch eine Helmpflicht für Erwachsene. Die folgende Übersicht zeigt, wer in anderen Ländern einen Schutzhelm auf dem Fahrrad tragen muss.
gesetzliche Helmpflicht nur für Kinder:
- Estland, Island, Israel, Japan, Kroatien, Litauen, Österreich, Schweden, Slowenien, Slowakei, Südkorea, Tschechien, USA (in 38 Bundesstaaten)
gesetzliche Helmpflicht für alle Radfahrer:
- Australien, Finnland, Malta, Neuseeland, Spanien, Südafrika
Länder ohne gesetzliche Helmpflicht beim Fahrradfahren:
Insbesondere beim Fahrradfahren scheiden sich die Geister, ob das Tragen eines Helmes als Vorschrift sinnvoll ist.
Der Gesetzgeber schreibt momentan keine Helmpflicht für Radfahrer vor.
- Deutschland, Niederlande, Dänemark, Italien